Dirk Müller          Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm

Gesundheit

Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Faktoren für den PKV-Beitrag und Alterungsrückstellungen

Die Beitragshöhe in der PKV wird individuell berechnet. Entscheidende Faktoren sind:

  • Alter beim Eintritt: Je früher man sich versichert, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können einen Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen nach sich ziehen.
  • Tarif: Ein umfassendes Leistungspaket kostet in der Regel auch mehr, sichert aber auch eine bessere Versorgung.
  • Selbstbeteiligung: Ein höherer Selbst­behalt im Leistungsfall reduziert die monatlichen Beiträge

Um PKV-Beiträge auch im Alter stabil zu halten, werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass während der Versicherungszeit ein Teil des Beitrags angespart wird, um spätere Kostensteigerungen abzufedern. Dies führt dazu, dass die Beitragsentwicklung im Ruhestand moderater ausfällt als vielfach angenommen.

Diese Rückstellungen werden von Beginn an aufgebaut, sodass Versicherte langfristig von einer finanziellen Entlastung profitieren können. Wer früh in die PKV eintritt, für den werden über viele Jahre Rücklagen gebildet, wodurch hohe Beitragssprünge im Alter vermieden werden. Das schafft langfristig eine kalkulierbare und stabile Beitragsstruktur.

Vergleich und Angebot Private Kranken­ver­si­che­rung
Vorname, Name: *
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Berufliche Tätigkeit:
Berufsgruppe:
Placeholder
Gewünschter Schutz:
Selbstbeteiligung:
Bisher versichert:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 


Gesundheit

"Wechsel innerhalb der Gesellschaft" ist das Motto am Kranken­ver­si­che­rungsmarkt.

Versicherungsnehmer, die schon seit vielen Jahren bei derselben Gesellschaft privat versichert sind, bezahlen oftmals überhöhte Monatsbeiträge für ihre Altverträge-   das muss nicht sein. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft können Beiträge eingespart werden und die Altersrückstellung bleibt erhalten. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, da keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.

Durch den am 1.1.2009 in Kraft getretenen § 204 VVG ist es untersagt, dass Versicherte beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft einen Nachteil erleiden. Ich setze mit Partnern das Recht meiner Klienten gegen die Versicherungs-          gesellschaft  bei Mitnahme aller Altersrückstellungen durch.

Der Service für Sie: Gleiche Leistungen bei deutich geringeren Kosten!

Auch Sie als Arzt und Apotheker dürften daran interessiert sein, die Kosten Ihrer Patienten effektiv zu senken.