Dirk Müller          Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm

Gesundheit

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.

Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung
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Gesundheit

"Wechsel innerhalb der Gesellschaft" ist das Motto am Kranken­ver­si­che­rungsmarkt.

Versicherungsnehmer, die schon seit vielen Jahren bei derselben Gesellschaft privat versichert sind, bezahlen oftmals überhöhte Monatsbeiträge für ihre Altverträge-   das muss nicht sein. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft können Beiträge eingespart werden und die Altersrückstellung bleibt erhalten. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, da keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.

Durch den am 1.1.2009 in Kraft getretenen § 204 VVG ist es untersagt, dass Versicherte beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft einen Nachteil erleiden. Ich setze mit Partnern das Recht meiner Klienten gegen die Versicherungs-          gesellschaft  bei Mitnahme aller Altersrückstellungen durch.

Der Service für Sie: Gleiche Leistungen bei deutich geringeren Kosten!

Auch Sie als Arzt und Apotheker dürften daran interessiert sein, die Kosten Ihrer Patienten effektiv zu senken.