Dirk Müller Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.
"Wechsel innerhalb der Gesellschaft" ist das Motto am Krankenversicherungsmarkt.
Versicherungsnehmer, die schon seit vielen Jahren bei derselben Gesellschaft privat versichert sind, bezahlen oftmals überhöhte Monatsbeiträge für ihre Altverträge- das muss nicht sein. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft können Beiträge eingespart werden und die Altersrückstellung bleibt erhalten. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, da keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Durch den am 1.1.2009 in Kraft getretenen § 204 VVG ist es untersagt, dass Versicherte beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft einen Nachteil erleiden. Ich setze mit Partnern das Recht meiner Klienten gegen die Versicherungs- gesellschaft bei Mitnahme aller Altersrückstellungen durch.
Der Service für Sie: Gleiche Leistungen bei deutich geringeren Kosten!
Auch Sie als Arzt und Apotheker dürften daran interessiert sein, die Kosten Ihrer Patienten effektiv zu senken.