Dirk Müller Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm
Beiträge und Zusatzbeiträge
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 Prozent (Stand 2025) des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer allein tragen. 2025 lag dieser durchschnittlich bei 2,5 Prozent, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent ergibt. Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.
"Wechsel innerhalb der Gesellschaft" ist das Motto am Krankenversicherungsmarkt.
Versicherungsnehmer, die schon seit vielen Jahren bei derselben Gesellschaft privat versichert sind, bezahlen oftmals überhöhte Monatsbeiträge für ihre Altverträge- das muss nicht sein. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft können Beiträge eingespart werden und die Altersrückstellung bleibt erhalten. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, da keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Durch den am 1.1.2009 in Kraft getretenen § 204 VVG ist es untersagt, dass Versicherte beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft einen Nachteil erleiden. Ich setze mit Partnern das Recht meiner Klienten gegen die Versicherungs- gesellschaft bei Mitnahme aller Altersrückstellungen durch.
Der Service für Sie: Gleiche Leistungen bei deutich geringeren Kosten!
Auch Sie als Arzt und Apotheker dürften daran interessiert sein, die Kosten Ihrer Patienten effektiv zu senken.