Dirk Müller          Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm

Widerruf von Verträgen

Basis-Informationen zum Widerrufen von Lebensversicherungen

BGH-Urteil stärkt Rechte der Kunden

Ein neues Gerichtsurteil regelt nun den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen, die mit unzureichender Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden. Daher ist es jetzt möglich, auch nach Jahren alte Verträge unter bestimmten Voraussetzungen im Nachhinein noch zu widerrufen. Dies gilt auch für bereits gekündigte Verträge.

 

 

 

Fakten & Hinweise

 

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen
  • Es ist nun möglich, auch Jahre alte Verträgen unter bestimmten Voraussetzungen im Nachhinein noch zu widersprechen
  • Lassen Sie sich jetzt kostenlos von uns beraten.

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