Dirk Müller          Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm

Gesundheit

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Wechsel der Krankenkasse

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen, beispielsweise aufgrund niedrigerer Zusatzbeiträge oder besserer Zusatzleistungen. Seit Januar 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Monatsende. Zudem besteht eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der gewählten Krankenkasse. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.

Die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist unkompliziert: Nach dem Wechsel übernimmt die neue Kasse automatisch die Kündigung der bisherigen Versicherung. Es empfiehlt sich jedoch, vorab Leistungen und Beiträge der Anbieter sorgfältig zu ver­gleichen.

Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung
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Gesundheit

"Wechsel innerhalb der Gesellschaft" ist das Motto am Kranken­ver­si­che­rungsmarkt.

Versicherungsnehmer, die schon seit vielen Jahren bei derselben Gesellschaft privat versichert sind, bezahlen oftmals überhöhte Monatsbeiträge für ihre Altverträge-   das muss nicht sein. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft können Beiträge eingespart werden und die Altersrückstellung bleibt erhalten. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, da keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.

Durch den am 1.1.2009 in Kraft getretenen § 204 VVG ist es untersagt, dass Versicherte beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft einen Nachteil erleiden. Ich setze mit Partnern das Recht meiner Klienten gegen die Versicherungs-          gesellschaft  bei Mitnahme aller Altersrückstellungen durch.

Der Service für Sie: Gleiche Leistungen bei deutich geringeren Kosten!

Auch Sie als Arzt und Apotheker dürften daran interessiert sein, die Kosten Ihrer Patienten effektiv zu senken.